Franchise ein wachsender Markt

Franchise-System auswählen: Welche Kriterien sind wichtig?

Diese Zahl zeigt einen deutlichen Trend zum Franchising: Mehr als 1.000 Franchise-Konzepte gibt es mittlerweile in Deutschland und die Tendenz ist eindeutig steigend. Ein durchdachtes und gut erprobtes Franchise-Konzept wie das von McDonald’s gehört schließlich zu den wichtigsten Voraussetzungen für wirtschaftlichen Erfolg. Und das können die meisten Franchisegeber bieten! Doch welches System eignet sich am besten und welche Kriterien sind für die Auswahl wichtig?

„Minderung“ bei Franchiseverträgen

Dr. Kerstin Nina Schulz

Dr. Kerstin Nina Schulz

Rechtsanwältin Dr. Kerstin Nina Schulz, die sich auf Franchiserecht spezialisiert hat und überwiegend die Seite der Franchisenehmer vertritt, erklärt wann eine „Minderung“ bei Franchiseverträgen erfolgen kann. Denn unter gewissen Voraussetzungen kann der Franchisenehmer gegenüber dem Franchisegeber das vereinbarte Entgeld mindern.

Die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten bei einer Schlechtleistung des Franchisegebers bestehen, ist – leider – eine der häufigsten Fragen in der franchiserechtlichen Beratungspraxis.

Vorliegender Artikel soll die Möglichkeiten aufzeigen, gegenüber dem Franchisegeber das vereinbarte Entgelt zu „mindern“.

Die bevorstehenden Änderungen bei der Widerrufsbelehrung

Dr. Volker Güntzel

Dr. Volker Güntzel

Rechtsanwalt Dr. Volker Güntzel geht auf die bevorstehenden Änderungen der Widerufsbelehrung ein. Gleichzeitig gibt er Hinweise worauf zwingend geachtet werden muss, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

I. Einleitung

Nachdem nun zwei Jahre lang Ruhe im Bereich der Widerrufsbelehrung eingekehrt war, stehen im Jahr 2014 wieder Änderungen an. Grund dafür ist, dass der Europäische Gesetzgeber den Verbraucherschutz, insbesondere auch im Hinblick auf die vorzunehmende Widerrufsbelehrung, in der Europäischen Gemeinschaft weiter vereinheitlicht. Die Umsetzung der daraus resultierenden Verbraucherrechtrichtlinie führt zu Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) und des Inhalts der vorzunehmenden Widerrufsbelehrung, die am 13.06.2014 in Kraft treten.

II. Das bestehende Widerrufsrecht der Verbraucher und Existenzgründer

Nahezu jeder kennt das Widerrufsrecht bei Bestellungen über das Internet aus der Sicht des Verbrauchers. Diese so genannten Fernabsatzverträge sind aber nur ein Teil der Verträge, auf die

Busse & Miessen ist Anwaltskanzlei des Jahres im Bereich Franchise

busse miessen rechtsanwälte

Busse & Miessen

Die renommierte britische Wirtschaftszeitschrift DEALMAKERS MONTHLY hat Busse & Miessen zur deutschen Anwaltskanzlei des Jahres 2014 gewählt (Franchise Lawfirm of the Year Germany).

DEALMAKERS MONTHLY verleiht seit vielen Jahren im Rahmen seiner LAW AWARDS die begehrte Trophäe an diejenigen Rechtsanwälte und Kanzleien, die sich in ihrem jeweiligen Land in besonderem Maße durch qualifizierte Beratung und Fachkunde hervorgetan haben. Insgesamt wurden von der Jury über 84.000 Mandanten befragt. Vor diesem Hintergrund dürfte die internationale Vernetzung unserer Partner Dr. Volker Güntzel und Dr. Patrick Giesler dazu beigetragen haben, dass die Wahl auf
Busse & Miessen gefallen ist. Wir sehen diese Auszeichnung als Bestätigung unseres Selbstanspruchs und als Ansporn für die Zukunft. (Busse & Miessen)
Franchise Welt gratuliert der Kanzlei Busse & Miessen, sowie Dr. Volker Güntzel (Partner bei Franchise Welt), sowie Dr. Patrick Giesler zu dieser Auszeichnung und wünscht weiterhin viel Erfolg sowie zufriedene Kunden.

Care Smart Repair eröffnet weiteren Standort in Neuwied

Care Smart Repair

Care Smart Repair

Am 01.03.2014 wird Care Smart Repair einen Standort in Neuwied bei Koblenz eröffnen. Dies ist der 4 Standort von Care Smart Repair in Deutschland und gleichzeitig ein sehr wichtiger. Denn die Differenz zwischen der Systemzentrale in Neuerkirch und dem Standort in Köln war mit 160 km schon eine recht weite Entfernung für die Kunden, die zwischen den beiden Filialen die Dienstleistungen von Care & Smart Repair in Anspruch nehmen wollten. Neuwied hingegen liegt ziemlich mittig zwischen Köln und Neuerkirch, so dass es sich als Standort quasi ideal eignet. Denn somit müssen Care & Smart Repair Kunden aus dem Raum Koblenz keine weiteren Strecken überwinden, um eine professionelle Fahrzeugaufbereitung durchführen zu lassen.

Lizenznehmerin bereits jetzt glücklich über die Zusammenarbeit

Kaum wurde es bekannt gegeben, dass Kunden die Fahrzeugaufbereitung zukünftig auch in Neuwied in Anspruch nehmen können, so kamen schon die ersten Anfragen hinein und das, obwohl es noch knapp drei Wochen bis zur Eröffnung sind und die Bekanntgabe erst wenige Tage her ist. Dies spricht für

Subway Urteil zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot (16U(Kart)49/13)

Dr. Kerstin Nina Schulz

Dr. Kerstin Nina Schulz

Das Subway Urteil vom Oberlandesgericht Schleswig (16 U (Kart) 49/13) zum nachvertraglichen Wettbewerbsverbot einmal beleuchtet von Rechtsanwältin Dr. Kerstin Nina Schulz.

Zusammenfassung des Sachverhalts :

Die Klägerin die ist die europäische Frachisegeberin des Subway-Franchise-Systems. Der Beklagte ist ein ehemaliger Franchisenehmer von Subway.

Der Beklagte hatte im Sommer 2010 alle Zahlungen an Subway eingestellt und wurde daraufhin von Subway zum 01.09.2010 gekündigt. Er stellte jedoch nicht den Betrieb seines Restaurants ein, sondern betrieb das Restaurant zunächst bis zum Dezember 2010 unverändert weiter. Im Dezember 2010 trat er dann einem Verbund ehemaliger Subway-Franchisenehmer mit dem Namen „Fresh!“ bei,  unter deren Marke er das Restaurant ansonsten im Wesentlichen unverändert weiterbetrieb. Die Klägerin erwirkte daraufhin im Juli 2011 bei dem Landgericht Lübeck eine einstweilige Verfügung gegen den Beklagten, der ihm untersagte, das Restaurant in der gleichen Form, insbesondere unter Beibehaltung der Farben und Verzierungen im Gastraum, weiter zu betreiben. Der Beklagte änderte diese und führte ansonsten das Restaurant weiter.

Im vorliegenden Rechtstreit begehrte dann die Klägerin Zahlung von Schadenersatz in Höhe von

Franchise ohne Eigenkapital gründen?

Franchise ohne Eigenkapital gründen klingt erst einmal verlockend, doch ist es auch wirklich möglich und macht es Sinn? Möglich ist in der heutigen Zeit sicherlich vieles, auch die Gründung im Franchise ohne Eigenkapital, doch wie sinnvoll es ist, möchten wir mit diesem Artikel mal etwas genauer beleuchten.

Für viele Menschen ist die Selbstständigkeit nach wie vor ein großer Traum, den sie sich irgendwann im Leben einmal erfüllen möchten. Doch leider scheitert dieser Traum schon häufig bei der Frage nach der Finanzierung der Geschäftsidee. Nicht selten sind nur unzureichende oder gar keine finanziellen Mittel verfügbar. Da käme eine Gründung im Franchise doch genau richtig, oder?

Kann eine Existenzgründung im Franchise ohne Eigenkapital wirklich funktionieren?

Wir können zum Mond fliegen, kabellos telefonieren und im Internet surfen, da sollte eine Existenzgründung ohne Eigenkapital doch auch möglich sein!?! – Grundsätzlich ist das natürlich auch möglich, doch dazu bedarf es einigen Faktoren. Sie benötigen einen Fremdkapitalgeber, der nahezu auf jegliche Sicherheiten verzichtet. Denn wer ohne Eigenkapital den Schritt in die Selbstständigkeit wagen möchte,

Schülerhilfe präsentiert sich auch auf Franchise Welt

Schülerhilfe

Schülerhilfe

Wir möchten euch heute ein neues Franchise System auf unserer Plattform vorstellen. – Die Schülerhilfe hat sich dazu entschlossen, ebenfalls zukünftig auf Franchise Welt präsent zu sein. Die Schülerhilfe zählt in Deutschland zu den bekannteren Franchisesystemen. Das Unternehmen wurde im Jahr 1974 gegründet, der Start mit Franchising erfolgte dann im Jahre 1983. Zwischenzeitlich ist die Schülerhilfe das Nachhilfesystem mit dem höchsten Bekanntheitsgrad in Deutschland. Für Existenzgründer in diesem Bereich also ein sehr guter Ansprechpartner.

Franchise Schülerhilfe

Franchise Schülerhilfe

Die Mitgliedschaft im Deutschen Franchise Verband zeigt, dass es sich bei der Schülerhilfe um ein geprüftes Franchisesystem handelt. Die ersten Franchisepartner sind seit über 20 Jahren im System dabei, was für die Qualität des Systems spricht. Wer nun glaubt,

Wie geht es mit dem Deutschen Franchise-Nehmer Verband weiter?

Diese Frage stellen sich sicherlich einige Franchisenehmer derzeit, denn unter der auf der Website veröffentlichten Telefonnummer und E-Mailadresse ist derzeit niemand beim Deutschen Franchise-Nehmer Verband erreichbar. Nach dem bedauerlichen Tod des bisherigen Präsidenten Herrn Bernd-Rüdiger Faßbender, wurde wie es scheint keine Übergangslösung bis zu den Neuwahlen getroffen.

Wir wurden von Franchisenehmern kontaktiert und dazu befragt, ob uns bekannt wäre, wie es mit dem Deutschen Franchise-Nehmer Verband weitergehen würde, da Mitglieder auf E-Mails keine Antwort bekommen. Der Telefonanschluss unter der Nummer: 0228-250300 existiert seit einiger Zeit nicht mehr. – Auch wir haben leider keine Antwort per E-Mail auf die Nachfrage hin bekommen.

Es ist davon auszugehen, dass es Neuwahlen beim Deutschen Franchise-Nehmer Verband geben wird

Da es sich bei dem Deutschen Franchise-Nehmer Verband um einen eingetragenen Verein (e.V.) handelt, ist davon auszugehen, dass es Neuwahlen geben wird. Der Vorstand muss entsprechend zusammenkommen und beschließen, wie es mit dem Verband zukünftig weitergeht. Es ist jedenfalls nicht davon auszugehen, dass der Deutsche Franchise-Nehmerverband in Zukunft nicht mehr weitergeführt werden wird.

Wir bleiben auf jeden Fall dran und informieren Sie, sobald wir neue Informationen über den weiteren Werdegang erhalten. Bis dahin wünschen wir allen Mitgliedern und Beteiligten viel Erfolg und hoffen, dass sehr zeitnah eine Lösung gefunden werden kann.

Mit Avis Budget Group ist das nächste Franchisesystem auf Franchise Welt vertreten

Avis Budget Group

Avis Budget Group

Auch die Avis Budget Group hat sich dazu entschieden, zukünftig auf eine Zusammenarbeit mit Franchise Welt zu setzen. Damit ist das nächste Franchisesystem auf unserer Plattform vertreten. Die Avis Budget Group zählt zu den größten Autovermietungen in Deutschland sowie in Europa.

Was ist die Avis Budget Group?

Bei der Avis Budget Group handelt es sich um eine Autovermietung, die im Jahr 1946 in den USA gegründet wurde. Knapp 20 Jahre später, im Jahr 1965 ging es dann auf den deutschen Markt. 1968 startete das Unternehmen dann mit Franchise. Mittlerweile bietet die Avis Budget Group sowohl Lizenz-, als auch Franchiseverträge mit verschiedenen Laufzeiten zwischen drei und fünf Jahren an. Heute zählt sie sich zu den größten europäischen und führenden Autovermietungen in Deutschland. – Dabei verfügt die Gruppe über ein dichtes Stationsnetz. Ziel ist es, das vorhandene Marktpotential weiter auszuschöpfen.

Welche Anforderungen werden dabei an die Franchisenehmerinteressenten gestellt?

Da das System der Autovermietung ein sehr kapitalintensives Geschäft ist, sind die Anforderungen an Interessenten wohl etwas höher als bei anderen Unternehmen. Zukünftige Franchisenehmer oder Lizenznehmer sollten bereits zuvor über ein anderes Unternehmen verfügen, welches sich bereits am Markt etabliert hat. Dabei spielt die Branche des bisherigen Unternehmens eine durchaus untergeordnete Rolle.

Das Team von Franchise Welt freut sich jedoch die Avis Budget Group begrüßen zu dürfen und wünscht viel Erfolg.